Die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichtet die
EU Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Energie- und CO2 Einsparung
in nationales Recht umzusetzen.
Ein Bestandteil
dieser Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen
(Pflicht ab dem 01.07.2008).
Der Energieausweis informiert darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist, er zeigt Schwachstellen und Einsparpotentiale auf und ermöglicht es, die Notwendigkeit und Möglichkeit zur energetischen Sanierung zu erkennen. Außerdem bietet er die Möglichkeit der Einstufung der energetischen Qualität der Immobilie.
Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten:
Als
bedarfsorientierter Ausweis
(Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs)
und als
verbrauchsorientierter Ausweis
(Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs).
Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach dem Baujahr und der
Größe des Gebäudes.
• Energiebedarfsausweis für Wohngebäude
• Energiebverbrauchsausweis für Wohngebäude
• Energieausweise für Nichtwohngebäude